Studium Studienbeiträge
Studienbeiträge
Was passiert mit meinen Studienbeiträgen? PDF E-Mail

Die Studiengebühren an der Universität Passau liegen momentan bei 527€. Diese setzen sich aus 42€ Studentenwerksbeitrag und 485€ Studienbeitrag zusammen. Die genaue Höhe der Einnahmen, die dadurch für die Universität entstehen, kannst du hier einsehen.

Über die Verwendung der Mittel entscheiden spezielle Gremien zusammen mit der Universitätsleitung. Die Entscheidungen über zentrale Maßnahmen trifft dabei ein zentrales Gremium, das sich aus der Universitätsleitung, der Frauenbeauftrageten, den Mitgliedern des Sprecher/innenrats und dem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Senat zusammensetzt.

Fakultätsintern wird die Verwendung der Studiengebühren (knapp 2/3 des Aufkommens) über die Fakultätsgremien geregelt. Hier hat auch die Fachschaft ein Mitspracherecht, da sowohl der Fachschaftssprecher, sein Stellvertreter und drei weitere Fachschaftsvetreter Mitglied im Gremium zur Verwendung der Studienbetragsmittel sind.

Du möchtest nun wissen, was dieses Semester genau mit den Studienbeiträgen geschieht?

Die Verwendung der Studienbeiträge sind hier im Detail aufgeschlüsselt und du kannst außerdem sehen, wie viel Geld der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in diesem Semester zusteht.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 10. Februar 2012 um 12:38 Uhr
 
Befreiung von Studienbeiträgen PDF E-Mail

Seit 2007 musst du an der Universität Passau, wie an allen anderen Universitäten Bayerns auch, Studienbeiträge zahlen. Dies gilt bei der Immatrikulation sowie auch bei der Rückmeldung für das nächste Semester. Die Gebühren belaufen sich auf 527,- € und setzen sich aus einem Studentenwerksbeitrag (42,- €) und einem Studienbeitrag (485,- €) zusammen.

Bafög und Stipendien sind nur zwei der Wege, von der Beitragspflicht befreit zu werden.

Hier findest du die wichtigsten Punkte für die Befreiung vom Studienbeitrag zusammengefasst:

Du wirst von der Beitragspflicht befreit, wenn:

  1. …du ein Kind erziehst, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.
  2. …deine Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.
  3. … du einen Bruder oder eine Schwester hast, der/die bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge leistet.
  4. … du ein ausländischer Student bist, der im Rahmen von Abkommen, die Abgabefreiheit garantieren, immatrikuliert bist.
  5. …wenn für dich die Erhebung eines Studienbeitrags eine unzumutbare Härte darstellt. Dies betrifft dich vor allem wenn:
  • …du Schwerbehindert oder chronisch krank bist.
  • …du für den letzten Leistungsnachweis ein weiteres Semester benötigst, sofern du keine weiteren Leistungen erbringen musst.
  • …du innerhalb von 2 Semestern nach Semesterbeginn die Immatrikulation zurückgenommen hast oder die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragst.
  • …du ein ausländischer Studierender bist, der in erster Linie studienvorbereitende Sprachkurse absolviert, für die ein privatrechtliches Entgelt zu entrichten ist; soweit du kein weiteren Lehrveranstaltungen der Universität Passau in Anspruch nimmst.

Der Stichtag für die Befreiungsanträge liegt im Wintersemester am 31.10 bzw. im Sommersemester am 30.04.

Ausführliche Informationen findest du auch hier.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 10. Februar 2012 um 12:41 Uhr
 


 
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